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Strandkörbe

    Internetnutzung durch Gäste

    Auch während des Urlaubs wollen Gäste heute zunehmend nicht auf die gewohnte Nutzung des Internets verzichten und machen dies zur Bedingung bei der Wahl Ihres Urlaubsquartiers.
    Wer seinen Gästen als zusätzliche Serviceleistung einen Internetzugang zur Verfügung stellen will, hat es seit September 2017 einfacher, den mit Inkrafftreten des dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes wurde die Haftung des Anschlussinhabers, die sogenannten Störerhaftung, grundsätzlich abgeschafft. Wlan-Inhaber können nun nicht mehr für Rechtsverstöße von Dritten, welche über einen von Ihnen betriebenen Zugang begangen wurden, haftbar gemacht werden.